Sanitätswachdienst
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Definition
Der Sanitätswachdienst ist ein Teil der Notfallvorsorge im Rahmen von Veranstaltungen. Wenn von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen wird, wird seitens des Veranstalters im Vorfeld ein Anbieter damit beauftragt, auf Basis der Erkenntnisse einer Gefahrenanalyse einen auf die Veranstaltung abgestimmten Sanitätswachdienst für die gesamte Veranstaltung oder Teile davon zu stellen. Oft werden solche Wachdienste mit den Feuerwehren und Rettungsdiensten abgestimmt und die Zusammenarbeit geregelt. Bei einem Sanitätswachdienst halten sich gemäß der Stufeneinteilung Rettungs- und Sanitätsdienstliches Personal auf der Örtlichkeit der Verantaltung auf, um im Ernstfall erste Hilfe zu leisten und den Transport sowie die Weiterbehandlung im Krankenhaus zu organisieren. (Gesetzliche Grundlage: vgl. VStättV §41f)
Mauerer-Skala
Wird benutzt, um die benötigten Kräfte bei einem Sanitätswachdienst errechnen zu können.
Hier[1] könnt ihr diese Skala verwenden.
Zusätzliche Fahrzeuglisten siehe hier[2]
Sanitätswachdienst
- Sanitätswachdienst STUFE I
Kleiner Sanitätswachdienst bei einem Punktewert von 2,0 bis 6,0 auf der Maurer-Skala mit geringem Gefährdungspotential für die Teilnehmer und begrenzte Besucherzahl, z.B. kleine Sportveranstaltungen und Theaterdienste. 2 Sanitäter. Sanitätsstreifen mit Sanitätsrucksack nach DIN 13155 mit Sauerstoff und Sofortkältepacks, Automatischer Defibrillator (optional), Kommunikation (Funk / Handy).
- Sanitätswachdienst STUFE II
Mittlerer Sanitätswachdienst bei einem Punktewert von 6,1 - 13,0 Punkten auf der Maurer-Skala mit geringem bis mäßigem Gefahrenpotential für Teilnehmer und Besucher, z.B. Stadtteilfest, Straßenfest, mittelgroße Sportveranstaltungen. Mehrere Sanitäterteams mit Notfallrucksäcken, Automatischer Defibrillator (optional), Kommunikation (Funk / Handy), Sanitätsstelle mit Liegen sowie ggf. Rettungs- und Krankenwagen.
- Sanitätswachdienst STUFE III
Großer Sanitätswachdienst mit erhöhtem Gefährdungspotential und / oder einer großen Anzahl von Teilnehmern und Besuchern, z.B. große Stadtfeste, überregionale Sportveranstaltungen, große Umzüge. Sanitäts- und Rettungsdienstmitarbeiter, Ärzte und Notärzte. Sanitätsstreifen, Sanitätsstelle / Unfallhilfestelle mit Behandlungsplätzen, Rettungs- und Krankenwagen, Einsatzleitung mit Einsatzleitfahrzeug.
Rechtliches
Sobald ein Patient behandelt wird, entsteht ein unentgeltliches Rechtsverhältnis zwischen Hilfsorganisation und Patient. Sollte es bei der Behandlung des Patienten zu Fehlern kommen, hat der Patient die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Hilfsorganisation vorzugehen. Diese sowie der Mitarbeiter haften dann. Jeder Patient muss aufgeklärt/darauf hingewiesen werden, dass im falle von stärker werdenden Schmerzen ein Arzt konsultiert werden sollte.
