Freiwillige Feuerwehr
Aus HiorgWiki
Die freiwillige Feuerwehr (FFW) ist eine Feuerwehr, die sich ehrenamtlichen Helfern zusammensetzt. Ihre Aufgaben sind, neben der Brandbekämpfung und -verhütung, Technischen Hilfeleistungen und der Menschenrettung auch die Abdeckung des Brandschutzes in der Jeweiligen Gemeinde zur Unterstützung der Berufsfeuerwehren.
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte der freiwilligen Feuerwehr
Die erste und somit älteste Feuerwehr in Deutschland ist die 1811 gegründete Feuerwehr Saarlouis im heutigen Saarland. Diese wurde 1811 durch die französische Regierung gegründet.
In Deutschland entstand die erste, durch deutsche gegründete Feuerwehr, im Jahre 1835. Im Jahre 1846 folgten dann die Feuerwehren in den Städten Heidelberg und Karlsruhe (Durlach). Zu den Ersten Einsätzen in der Heidelberger Gegend wurde die neu gegründete Feuerwehr erst nicht gerufen. Schnell überzeugten die Feuerwehrleute dann aber durch ihre sehr schnelle und erfolgreiche Brandbekämpfung, sodass sich die Idee schnell durchsetzte. Nach und nach folgten dann immer mehr ähnliche Organisationen.
Mitgliedschaften in Feuerwehren
Vorraussetzung für eine Tätigkeit im Aktiven Feuerwehrdienst sind neben dem erreichten Mindestalter von 18 Jahren auch die Körperliche und geistige Eignung. Der Vorgang der Aufnahme in eine Feuerwehrgemeinschaft ist unterschiedlich. Vom einfachen Handschlag, bis hin zum Mitgliedsformular sind alle Arten vertreten. Es empfiehlt sich, vor dem Entschluss einer Feuerwehrgemeinschaft beizutreten, diese erst einmal mit dem Besuch mehrerer Dienstabende bei ihrer Arbeit zu beobachten und festzustellen, ob einem die ehrenamtliche Arbeit liegt.
Die Ausbildungen im Feuerwehrbereich finden auf Kreisebene statt. Angefangen vom Grundlehrgang (Truppmann) bis hin zu Führungslehrgängen und technischen Ausbildungen. Mit der zeit, ist es auch möglich in den Diensträngen aufzusteigen.
Zivildienstleistende bei der Feuerwehr
Neben dem Wehr- und Zivildienst ist es auch möglich sich (Aktuell für 6 Jahre) bei einer Gemeinnützigen Hilfsorganisation zu verpflichten. Diese gebiete sind meist die Feuerwehr und der Katastrophenschutz. Hierfür ist die Zustimmung der Wehrleitung, der Kreisverwaltung und des Kreiswehrersatzamtes notwendig. Nach Anerkennung der Wehrdienstverweigerung und dem Beitritt der Hilfsorganisation ist es Pflicht, mindestens 100 Stunden im Jahr ehrenamtlichen Dienst zu tun.
Zusammenarbeit und Unterstützung von Berufsfeuerwehren
Die freiwilligen Feuerwehren arbeiten Eng mit den Berufsfeuerwehre größerer Städte zusammen. Sie unterstützen und entlasten hierbei die Hauptamtlichen Kräfte. Häufig werden sie bei Großschadensereignissen, zur Ablösung bei längeren Einsätzen und bei einer Vielzahl von Ereignissen (Sturm, Silvester etc.) zur gleichen Zeit alarmiert, beziehungsweise nachgefordert.
Viele Freiwilligen Feuerwehren werden aber auch auf Grund der besseren Ortskenntnis und der kürzeren Anfahrtszeit parralel zur Berufsfeuerwehr alarmiert. Hierbei arbeiten Freiwillige- und Berufsfeuerwehren ang zusammen und ergänzen sich in ihren Fähigkeiten und in der Ausstattung
Alarmierung
Die Alarmierung erfolgt in der heutigen Zeit überwiegend über Funkmeldeempfänger (FMEs) und digitale Funkmeldeempfänger (DMEs). In manchen Ortschaften zusätzlich über einen Sirenenalarm. Selten werden alternative Alarmierungsmethoden wie SMS und Telefon eingesetzt.
Bei der Anfahrt mit dem privaten PKW dürfen die Feuerwehrangehörigen (in Deutschland) Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen, jedoch erkennen andere Verkehrsteilnehmer nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Verbände und Landesfeuerwehrschulen raten daher meist von der in Anspruchnahme dieser Rechte ab. In Deutschland kennzeichnen deshalb manche Feuerwehrleute ihren PKW mit einem Dachaufsetzer, wenn sie Sonderrechte in Anspruch nehmen. Aber auch hier wird die Anwendung der Sonderrechte differenziert betrachtet.
Nach dem Eintreffen im Gerätehaus folgt das anlegen der Einsatzkleidung und das Besetzen der Fahrzeuge um zum Einsatzort zu eilen.
Ehrenamt und Beruf
Die Brandschutzgesetze der Länder erlauben dem Feuerwehrmann im Einsatzfall das Verlassen des Arbeitsplatzes. Die Arbeitgeber werden auf Antrag von der Kommune für den Lohnausfall entschädigt.
Nachwuchsförderung
Die Nachwuchsförderung erfolgt in Deutschland über die sogenannten Jugendfeuerwehren.
